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Der Rat [SEITE IM AUFBAU]

Im Rat der akademischen Mitarbeiter:innen haben sich vor einigen Jahren die Gremienverterter:innen des sog. Mittelbaus zusammen geschlossen, um einen universitätsweiten Austausch zur Arbeit in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung durchzuführen. Neben den Mitgliedern (und Stellevertreter:innen) in universitätsweiten Gremien sind auch die Mitglieder (und Stellvertreter:innen) der Engeren Fakultäten Teil des Rates. So sollen sich die verschiedenen Ebenen der universitären Organisation und Entscheidungsfindung miteinander verknüpfen. Durch die Senatskommission für die Belange der akademischen Mitarbeiter:innen soll die Möglichkeit genutzt werden, gezielt und verbindlich Anliegen des 'Mittelbaus' in den inneruniversitären Diskurs einzubringen.

Auf der Homepage der Universität zu Köln (UzK) finden sich Informationen zu den Leitungsorganen und Gremien der Universität. Die Organisation und Struktur der Hochschule ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Grundordnung der Universität.

Der Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Aufgabe, gemeinsame Angelegenheiten der Gruppe oder einzelner Untergruppen zu erörtern, gegebenenfalls Empfehlungen dazu zu Gehör zu bringen sowie die Vertreterinnen bzw. Vertreter der akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Senat und den Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen beratend zu unterstützen.

Wir informieren alle Mitglieder über einen Mailingverteiler. Diese Mailing-Liste ist kein offener E-Mail-Verteiler. Falls Sie eine Nachricht bzw. Informationen über den Verteiler schicken möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die akamarat-Vertretung: In der aktuellen Wahlperiode sind Dr. Benno Göckede und Dr. Christian Logemann (Stellvertretung) die Specher des Rates der akademischen Mitarbeiter:innen.

Auch sonst: bitte nehmt gerne/nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

 

 

Rechtlicher Hintergrund

Ordnung für den Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität zu Köln

Der Senat der Universität zu Köln hat im April 2010 die Ordnung für den Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität zu Köln beschlossen. Demnach treten die Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Ebene der Fakultäten und der Zentralen Einrichtungen zusammen und bilden zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten den Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Aufgabe, gemeinsame Angelegenheiten der Gruppe oder einzelner Untergruppen zu erörtern, gegebenenfalls Empfehlungen dazu zu Gehör zu bringen sowie die Vertreterinnen bzw. Vertreter der akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Senat und den Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen beratend zu unterstützen.

Zusammensetzung, Amtszeit und Stellvertretung

Dem Rat Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören an:

  • die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Engeren Fakultäten,
  • die Senatorinnen bzw. Senatoren der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Einrichtungen,
  • je ein Mitglied – in der Regel die oder der Vorsitzende – der Personalräte für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Universität zu Köln,
  • die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen und dem Gleichstellungsbeirat und der Gleichstellungskommission.

Die Amtszeit der Mitglieder des Rates Akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gekoppelt an ihre Amtszeit in den Engeren Fakultäten, im Senat, in den Personalräten und in den Kommissionen. Jedem Mitglied des Rates ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zugeordnet. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Einrichtungen beträgt zwei Jahre.

Die Mitglieder des Rates wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und sowie Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Sprecherin oder der Sprecher vertritt den Rat gegenüber dem Hochschulrat, der Rektorin oder dem Rektor, den zentralen Universitätsgremien und nach außen.